Führerschein und Drogenkonsum(zurück)
Angaben zu den eigenen Konsumgewohnheiten können dich den Führerschein kosten
Seit dem 01.08.1998 begeht jede Person, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führt, eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG. Diese wird mit 1-3 Monaten Fahrverbot und einer Geldbuße bis 1.500 Euro bestraft. Für den Nachweis einer Drogenfahrt reicht es aus, dass z. B. THC im Blut nachgewiesen wird.
Grundsätzlich gilt:
- Niemals unter Drogeneinfluss ein KFZ steuern
- Bleibe bei einer Kontrolle ruhig, freundlich aber (selbst) bestimmt
- Keinen Anlass zur Kontrolle bieten.
- Fahrzeugpapiere immer griffbereit halten
- Keine Jointreste im KFZ hinterlassen
- Auf keinen Fall irgendwelche Angaben zu den eigenen Konsumgewohnheiten machen. Du bist dazu nicht verpflichtet und das kann dir nur schaden. Angaben zum eigenen Konsumverhalten können dich
unter Umständen den Führerschein kosten, sind aber für das Strafverfahren ohne Bedeutung.
- Niemals das Einverständnis zu einem Schnelltest geben, da dieser auch Tage zurückliegenden Konsum aufdeckt und in der Folge eine Blutentnahme rechtfertigt.
Werden neben dem WirkstoffTHC auch noch andere Substanzen (inklusive Alkohol) nachgewiesen, oder werden Fahrfehler dokumentiert, droht ein Strafverfahren gemäß
§ 316 StGB. Die Folgen sind der Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe, eine mehrmonatige Führerscheinsperre. In jedem Fall geht eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle, welche dann ein
Überprüfungsverfahren einleiten wird, oder den Führerschein direkt wegen fehlender Fahreignung entzieht.
Bisher war es an der Tagesordnung, dass die Verwaltungsbehörde allein schon aufgrund des Besitzes von z. B. Cannabis ein Überprüfungsverfahren eingeleitet hat (Drogenscreening / MPU).
Dies wurde jedoch durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 als verfassungswidrig zurückgewiesen. Demnach müssen weitere Tatsachen bekannt sein, die auf eine fehlende Fahreignung hinweisen.
Achtung: Dazu gehören unter Anderem der Verdacht auf einen erheblichen Drogenmissbrauch, oder die Zuordnung zu einer Risikogruppe. Die Kriterien für einen Missbrauchsverdacht,
bzw. die Einstufung in eine Risikogruppe werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Werden also in einem Auto auch noch Rauchgeräte gefunden, kann so auf einen Missbrauch geschlossen werden und es droht eine teure Überprüfung der Fahreignung (Drogenscreening / MPU).
Personen, die vor ihrem 18. Lebensjahr mitCannabis aufgefallen sind, werden in der Regel schon zu einem Drogenscreening geladen,
bevor sie den Führerschein überhaupt machen dürfen (Risikogruppe).
Da Cannabis nach wie vor unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, muss die Polizei ermitteln – auch bei den kleinsten Mengen. Da die Strafermittlungsverfahren in der Regel bei kleinen Mengen
von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, geht die Polizei immer mehr dazu über, die Konsumgewohnheiten zu ermitteln. Diese Erkenntnisse werden dann an die Führerscheinstelle weitergeleitet.
Das bedeutet, freiwillige Angaben zu den eigenen Konsumgewohnheiten können dich den Führerschein kosten.
Wenn dennoch eine Blutentnahme erfolgt ( § 81 a StPO), den Konsum umgehend einstellen, da unter Umständen ein Verkehrsverstoß vorliegt und eine MPU droht. Die Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) ist bis zu drei Wochen
im Blut feststellbar.
Mit freundlicher Genemigung entnommen aus dem "Hanfführerschein" vom VfD
(Verband für Drogenpolitik) und dem DHV (Deutscher Hanf Verband)
Mit Drogen am Steuer erwischt
Irreführende Berichterstattung zu Drogen
Im Artikel "Mit Drogen am Steuer erwischt" (0berhessische Zeitung/ 25.Januar) war zu lesen, dass Autofahrer mit Drogen am Steuer erwischt worden seien. Festgestellt wurde aber lediglich, dass bei einem
Urin-Schnelltest Drogen-Abbauprodukte festgestellt wurden.
Diese Schnelltests können von den Betroffenen im Übrigen verweigert werden, da sie im Gegensatz zu den Ergebnissen der Blutprobe nicht gerichtsverwertbar sind.
Die alleinige Verweigerung des Schnelltests ist übrigens keine Begründung für eine Blutentnahme! Zur Begründung einer Blutentnahme muss die Polizei entsprechende Verdachtsmomente, bzw. Auffälligkeiten benennen.
Bezüglich Cannabis sind auch die Regelungen zu den Ergebnissen der Blutabnahme in der Kritik. Ab einem Wert von 1ng aktivem THC im Blut, wird dies als "Fahren unter Drogeneinfluss" gewertet,
obwohl dieser Wert noch 20 Stunden nach dem letzten Konsum überschritten werden kann. Die Wirkung eines Joints dauert jedoch lediglich 3-4 Stunden an. Internationale Verkehrsexperten halten hier einen Grenzwert
von 5-10 ng für angemessen. Die herrschende Politik jedoch missbraucht das Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht als Ersatzstrafmittel gegen eine nicht erwünschte Lebensweise von Cannabis-Konsument-inn-en.
Es ist der linken Bundestagsfraktion hoch anzurechnen, dass sie auf Initiative des drogenpolitischen Sprechers der linken Bundestagsfraktion, Frank Tempel (vor seinem Bundestagsmandat als Kriminalbeamter
zuständig für Rauschgiftbekämpfung) sich auch für nachvollziehbare und wissenschaftlich begründbare Regelungen bezüglich "Cannabis im Straßenverkehr" einsetzt.
Nähere Infos, siehe www.gruene-hilfe.de)
Quelle: networkedblogs.com
Siehe auch:
Cannabiskonsum und die Führerscheinrechtlichen Konsequenzen auf anwalt.de
Anwalt zu drogendem Führerscheinentzug bei Cannabis am Steuer (Kfz)
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