Cannabis als Medizin(zurück)
Der Bundesopiumstelle liegen 45 offene Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis vor
"Medizinal-Cannabis-Blüten" steht auf dem Döschen, der Inhalt ist
aus den Niederlanden importiert. Vor genau einem Jahr haben
erstmals in Deutschland Apotheken Marihuana als Medikament
ausgegeben. Die Bundesopiumstelle hatte sieben Patienten, denen
andere Medikamente nicht halfen, eine Ausnahmegenehmigung
erteilt. Nach aufwändigen Genehmigungsverfahren durften sie ab
Februar das schmerzlindernde Kraut legal bei ihrem Apotheker
beziehen. Inzwischen sind es 21 Patienten, die mit ihrem Antrag in
Bonn bei der Bundesopiumstelle erfolgreich waren. Drei von
ihnen kommen aus Unterfranken.
Ein 45-jähriger Würzburger konnte kurz vor Weihnachten zum
ersten Mal ein Döschen Blüten in seiner Apotheke holen. Ein
Verkehrsunfall vor acht Jahren hatte den gelernten
Maschinenbauer zum Invaliden gemacht. 'Von oben bis unten'
war er damals von den Ärzten 'zusammengeschraubt worden'.
Gegen die Rückenschmerzen, die seitdem nicht mehr aufhören,
bekam der Würzburger die üblichen Schulmedizin-Mittel
verschrieben. Doch die Nebenwirkungen waren zu stark, zu den
Schmerzen kamen Magenprobleme.
Vor sechs Jahren setzte der Würzburger die Medikamente ab und
begann sich selbst zu therapieren. Mit Cannabis-Kraut. Statt
Schmerzmittel und Schlaftabletten zu schlucken nimmt er abends,
kurz vor dem Zubettgehen, den Verdampfer und inhaliert die
Hanfblüten. 'Das löst die Verspannungen in den Beinen, hilft beim
Einschlafen und ich kann morgens relativ schmerzfrei aufstehen.'
Fünf Gramm Cannabis-Blüten enthält eine Dose, 72 Euro zahlt
der Würzburger dafür. Seine Hausärztin half beim
Genehmigungsverfahren und bestätigte die positive Wirkung des
Cannabis, das sonst als Droge verrufen ist. 'Hanf sollte in der
Apotheke neben den anderen Schmerzmitteln stehen und bei
medizinischen Indikationen zumindest eine Option sein', sagt der
45-Jährige, der sich im Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin
engagiert und gegen Vorurteile ankämpft: 'Es ist ein Drama, was
durch Unkenntnis aus dieser Pflanze mit ihrem Potenzial gemacht
wird.'
Auch wenn er sein Kraut jetzt nicht mehr illegal inhaliert, ist das
Gefühl etwas Unerlaubtes, Kriminelles zu tun, nicht ganz
verschwunden: 'Die Angst, diffamiert und denunziert zu werden,
ist nach wie vor da', sagt der Würzburger, der seinen Namen
deshalb lieber nicht in der Zeitung lesen möchte.
Der synthetisch hergestellte, teure Cannabis-Wirkstoff
Dronabinol, den Ärzte seit zwölf Jahren verschreiben dürfen, habe
'nichts gebracht, nicht geholfen', sagt der Würzburger
Schmerzpatient. Deshalb der Antrag für die Blüten. "Dronabinol
enthält nur den Hauptwirkstoff, natürliches Cannabis über 60
verschiedene Cannabinoide", sagt der Bad Kissinger Clemens
Frank. Der querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrer und Krebspatient
hatte selbst einige Zeit lang Dronabinol eingenommen bis die
Krankenkasse nicht mehr zahlte.
Nach Jahren der selbstverordneten Therapie mit dem verbotenen
Kraut bekam Frank im vergangenen Sommer als erster
Antragsteller aus Unterfranken die Erlaubnis zum
schmerzstillenden Joint gegen seine Schmerzen und Spastiken. 20
Gramm Blüten sind ihm pro Monat genehmigt. 'Ein enormer
Gewinn an Lebensqualität', sagt der 43-Jährige. Er komme mit
einem einem Tütchen am Tag aus. 'Bei schlechtem Wetter
müssen es auch zwei oder drei sein.'
45 offene Anträge in Sachen Cannabis-Erlaubnis liegen derzeit bei
der Bundesopiumstelle vor. Multiple Sklerose, Tourette-Syndrom
und chronische Schmerzen oder Schmerzen bei
Krebserkrankungen sind die häufigsten Gründe für eine
Genehmigung, sagt Dr. Ansgar Schulte vom Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte, zu dem die Bundesopiumstelle
gehört. Bei Krebspatienten kann Cannabis Übelkeit und
Appetitlosigkeit lindern. Eine Erfahrung, die auch Clemens Frank
machte: 'Mit Cannabis hatte ich während der Chemo bedeutend
bessere Erfolge gegen die Übelkeit als mit den herkömmlichen
Chemiekeulen.'
Gleich wogegen das Kraut helfen soll in jedem einzelnen Fall
müssen die Ärzte bestätigen, dass alle anderen Therapien
ausgeschöpft sind. Die erste Genehmigung für Cannabis auf
Rezept hatte die Bundesopiumstelle übrigens im Sommer 2007
ausgestellt. Jahrelang hatte die Behörde Anträge pauschal
abgewiesen weil Sondergenehmigungen nur für
wissenschaftliche oder 'im öffentlichen Interesse liegende'
Zwecke erteilt würden.
Auch die Gesundheit von Einzelnen sei ein öffentliches Interesse,
entschied dann das Bundesverwaltungsgericht und verordnete
Einzelfallprüfungen. Eine 51-jährige Multiple-Sklerose-Patientin
war schließlich die Erste, die das krampflösende Cannabis als
Extrakt aus der Apotheke beziehen durfte. Inzwischen sind es
bundesweit 17 Patienten, die Cannabis-Extrakt als Medizin
verwenden dürfen, heißt es bei der Bundesopiumstelle."
Informationen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
(ACM)
Weiterführende Informationen
Dronabinol bei der Behandlung von Multipler Sklerose
Video zu Cannabis als Medizin
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